WANN UND UNTER WELCHEN BEDINGUNGEN DÜRFEN KINDER & JUGENDLICHE INS KINO?
FSK ist die Abkürzung für ‚Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft‘. Diese erstellt eine Richtlinie zur Altersfreigabe und entscheidet somit, für welche Altersgruppen Filme geeignet sind. Dem zu Grunde liegt das Jugendschutzgesetz und ist damit verbindlich.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtbeachtung der FSK-Regelung der Anspruch auf die Rückerstattung der gekauften Tickets verfällt.
Kindern unter 6 Jahren

Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zum Kino ausschließlich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person und bei Filmen mit FSK 0 gestattet. Wir empfehlen den Kinobesuch für Kinder erst ab einem Mindestalter von zwei Jahren.
Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren


Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren dürfen sich nur dann im Kino und bei sonstigen öffentlichen Filmveranstaltungen aufhalten, wenn die dort gezeigten Filme für ihre Altersstufe (FSK 0 und 6) freigegeben sind oder es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme handelt.
Kinder zwischen 6 und 13 Jahren



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Kinder zwischen 6 und 13 Jahren müssen bei Filmen, deren Vorführung erst nach 20.00 Uhr beendet ist, von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden (Parental-Guidance). Dies gilt auch dann, wenn der Film für ihre jeweilige Altersstufe (FSK 0, 6 und 12) freigegeben ist.
In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder beziehungsbeauftragten (Parental-Guidance) Person dürfen Kinder zwischen 6 und 11 Jahren auch Filme sehen, die erst ab 12 Jahren freigegeben sind.
Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren



Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren müssen bei Filmvorführungen, die erst nach 22.00 Uhr beendet sind, von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden (Parental-Guidance). Dies gilt auch für Jugendliche ab 16 Jahren bei Filmen, deren Vorführung erst nach 24.00 Uhr beendet ist.
Besucher ab 16 bzw. 18 Jahren





Filme mit FSK 16 oder FSK 18 dürfen nur von Jugendlichen gesehen werden, die auch tatsächlich 16 bzw. 18 Jahre alt sind. (Ausweispflicht)
Informationen/ Dokumente:
• Parental-Guidance
• FSK & Wer ist personensorgeberechtigt / Wer ist erziehungsbeauftragt?
• §11 Jugendschutzgesetz
Kontakt des Jugendschutzbeauftragten:
jsb@filmpalast.de
Quelle: www.jugendschutz-aktiv.de